Bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend – wir erstellen ihn für Sie und übernehmen die Pflichtangaben.

Der Energieausweis sorgt regelmäßig für Unsicherheit – dabei sind die Regeln überschaubar. Hier das Wichtigste in verständlicher Form.
Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Nicht erforderlich ist er unter anderem bei Baudenkmälern und sehr kleinen Gebäuden unter 50 m².
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Technische Analyse des Gebäudes | Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre |
| Aussagekraft | Unabhängig vom Nutzerverhalten | Vom Heizverhalten beeinflusst |
| Aufwand | Höher | Geringer |
| Typisch für | Ältere kleine Wohngebäude, Neubau | Größere Bestandsgebäude |
Wer eine Immobilie inseriert, muss bereits in der Anzeige bestimmte Angaben machen – fehlen sie, drohen Bußgelder und Abmahnungen:
Aus diesem Grund finden Sie diese Angaben bei uns in jedem Inserat – inklusive einer farbigen Skala, die die Einstufung auf einen Blick sichtbar macht.
Als Ihr Makler übernehmen wir die Beschaffung des Energieausweises im Rahmen der Vermarktung – inklusive der korrekten Pflichtangaben in allen Inseraten. So bleiben Sie auf der sicheren Seite und müssen sich um Fristen und Formalien nicht kümmern.